Erbrecht – Ihr Anwalt in Däniken

Sie möchten, dass Ihr letzter Wille auch IHR Wille ist?

Die Themen Tod und Sterben blenden wir alle gerne aus – zu emotional belastend sind sie. Dabei wäre es für jeden von uns von enormer Wichtigkeit, uns schon im Vorfeld rational und mit Abstand darüber zu informieren. Erst wenn es zu spät ist, fällt meist auf, wie wichtig eine rechtzeitige Regelung der Erbschaft ist. Denn oft stehen hinter diesen Themen schwierige Familienkonstellationen, konfliktbeladene Beziehungen oder auch verstrickte Finanzmodelle.

Als Rechtsvertreter für Erbrecht in Däniken, kann ich Ihnen die Unterstützung in allen Fragen rund um die Testamentsgestaltung und als Erbe bieten, die Sie in Ihrem speziellen Fall benötigen.

Nehmen Sie Kontakt zu mir als Jurist für Erbrecht auf und lassen Sie Ihre rechtliche Situation und Ihre familiäre Konstellation überprüfen.

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Ein Familienmitglied ist verstorben? Dann empfehle ich Ihnen, sich rasch einen Jurist für Erbrecht an Ihre Seite zu holen, damit von Beginn an eine erbrechtliche Auseinandersetzung sachlich und überlegt angegangen wird.

Aber auch, wenn Sie Ihr Vermögen vererben möchten, ist der Gang zu einem Rechtskonsulenten für Erbrecht wichtig. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit den eigenen erbrechtlichen Verfügungen auseinanderzusetzen. Denn beim Schweizer Erbrecht steht der Schutz der Familie an erster Stelle. Das bedeutet, dass das Vermögen den direkten Nachkommen und Ehegatten des Erblassers oder der Erblasserin zugesprochen wird. Das klingt erst einmal einfach. Aber umso schwieriger ist es, in der Praxis umzusetzen. Besondere familiäre Begebenheiten wie Scheidungen, Zweitehen, Stiefkinder, aussereheliche Kinder oder eingetragene Partnerschaften machen die Durchsetzung des Willens des Erblassers nicht selten kompliziert.

Und dann stellt sich natürlich die Frage, was man eigentlich selbst möchte. Was besitze ich, das ich vererben kann? Entspricht die gesetzliche Erbfolge meinen eigenen Wünschen oder möchte ich sie anders regeln? Wer ist der gesetzliche Erbe und wie sieht es in meinem Fall mit dem Pflichtteil aus? Und ganz wichtig: Was kann ich juristisch schon heute regeln, damit es nach meinem Tod nicht zu Streit zwischen meinen Erben kommt?

Brauche ich einen Testamentsvollstrecker?

Sie werden schnell bemerken, wie viele Fragen auftauchen, die Sie nicht beantworten können. Oft wird nämlich unterschätzt, dass erbrechtliche Vorschriften extrem komplex sind. Setzen Sie sich deshalb schon bald mit meiner Kanzlei für Erbrecht in Däniken in Verbindung und sprechen Sie mit mir als Rechtskonsulenten für Erbrecht, um Klarheit darüber zu gewinnen, was beim Eintritt des Erbfalls geschieht. Ich werde mit Ihnen ein für Sie optimales Testament gestalten.

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Ich bin Ihr diskreter Partner: Rechtsvertreter Erbrecht Däniken

Sie wurden als Erbe eingesetzt – was ist nun zu tun, welche Schritte sind als Nächstes zu gehen? Was hat es mit dem Erbschein auf sich?

Sie als Erbe benötigen diesen, um über die Erbschaft verfügen zu können – insbesondere über Geldkonten oder Grundeigentum des Verstorbenen. Was aber, wenn der Verblichene Ihnen Schulden hinterlassen hat? Kann man in diesem Fall seine eigene Haftung begrenzen oder muss man die Schulden übernehmen und sie als Erbe bezahlen?

In Däniken den besten Rechtsvertreter für Erbrecht finden – nicht jede Erbschaft ist nämlich ein Geschenk 

Meine Kanzlei für Erbrecht in Däniken verfügt über jene Expertise, die in komplexen Erbfällen von Nöten ist. Ich verfüge über herausragendes Expertenwissen und auch bei Fragen im Zusammenhang mit Stiftungen und Trusts helfe ich Ihnen sehr gerne weiter und berate Sie.

Ob Auseinandersetzungen in einer Erbengemeinschaft oder andere erbrechtliche Rechtsstreitigkeiten – als Rechtskonsulent für Erbrecht kümmere ich mich um Ihre Rechte auch vor den zuständigen Gerichten. Als routinierter und verlässlicher Jurist stehe ich an der Seite meiner Mandanten während des gesamten Prozesses. Damit Sie mit Sicherheit einen optimalen Erfolg erzielen.

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Themen im Erbrecht

Anfertigung von Patientenverfügungen und Vollmachten

Ihnen geht es gut und Sie sind voller Tatendrang? Perfekt. Denn jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um sich darüber Gedanken zu machen, wie Sie im Krankheitsfall versorgt oder im Todesfall behandelt werden möchten. Denn plötzlich kann sich alles durch einen tragischen Unfall oder eine schwere Krankheit ändern.

Was passiert dann? Wer darf Entscheidungen treffen?

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Jeder kann ganz plötzlich in die Lage kommen, seine persönlichen Obliegenheiten nicht mehr eigenständig organisieren zu können. Haben Sie schon geregelt, wer für Sie Entscheidungen treffen darf? Aber es muss noch nicht einmal der grosse Unfall sein, auch geistiger Abbau oder altersbedingte Krankheiten sind Risiken, die meistens mit einer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit einhergehen.

Mir als Jurist für Erbrecht ist bewusst, dass die Themen Vollmachten, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung für alle Betroffenen sehr sensibel sind. Denn die Auseinandersetzung mit der eigenen Schwäche, einer möglichen Krankheit, dem eigenen langsamen Sterben und einer damit einhergehenden Urteilsunfähigkeit sind für alle Beteiligten nicht leicht. Aber auch bei diesen schwierigen Fragen stehe ich Ihnen mit meiner professionellen Unterstützung als Jurist für Erbrecht in Däniken zur Seite. Besuchen Sie mich frühzeitig in meiner Kanzlei und lassen Sie uns gemeinsam eine Patientenvollmacht und die entsprechenden Vorsorgevollmachten anfertigen. Diskret und persönlich.

Beerdigungsregelung

Viele gehen über diesen Punkt hinweg, weil er ihnen unangenehm ist. Aber wissen Ihre Nachfahren, wie Sie tatsächlich beigesetzt werden möchten? Oder haben Sie vielleicht sogar Bedenken, dass man Ihren Wünschen nicht nachkommen wird? Gehen Sie mit einer Beerdigungsregelung auf Nummer sicher.

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Ist Ihrer Familie bewusst, ob Sie eine Beerdigung in der Erde oder eine Feuerbestattung haben möchten? Das klingt auf den ersten Blick nicht wirklich dringlich. Aber ist es erst einmal so weit, muss die Bestattung sehr zeitnah erfolgen. Ihr letzter Wille ist zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch nicht eröffnet und so bekommen die Verwandten die Wünsche des Verstorbenen häufig zu spät zur Kenntnis. Abhilfe schafft hier die sogenannte Beerdigungsregelung, die eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen gewährleistet und für die Erben als Anweisung gilt. So können Sie beispielsweise heute schon verbindlich festlegen, dass statt aufwändigen Grabschmucks eine Spende an das örtliche Tierheim zu geben ist und Sie unter keinen Umständen eine Feuerbestattung wünschen. Wenden Sie sich an mich und Ihre Wünsche für Ihre Beerdigung werden durch Ihren Rechtsvertreter aus meiner Kanzlei in Däniken nach Ihren Vorstellungen geregelt werden.

Pflichtteilsberechnung

Haben Sie Familie? Wer bekommt von Ihren Angehörigen was und wie ist der Pflichtteil in Ihrem Fall geregelt? Nicht in jeder Familie liegt das offensichtlich auf der Hand, sondern ist oft auch mit Missgunst verbunden. Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen, sondern regeln Sie den Pflichtteil schon zu Lebzeiten.

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Sie möchten Streitereien unter Erben vermeiden?

Wissen Sie, wer bei Ihnen pflichtteilsberechtigt ist? Pflichtteilsberechtigt sind jene Personen, die per Gesetz als Erben eines Pflichtteils vorgesehen sind – egal, ob ein Testament vorliegt. Dies sind die engsten Angehörigen, also die Nachkommen des Erblassers, seine Eltern und der überlebende Ehegatte.

Nach dem geltenden Schweizer Recht ist der Pflichtteil ein im Umfang gekürzter Erbteil. Der Pflichtteil muss dem Berechtigten immer ungeschmälert und unbelastet zukommen, d.h. ohne besondere Auflagen oder Bedingungen. Die Höhe des Anteils richtet sich dabei nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser und zu den übrigen Erben. Probleme tauchen immer dann auf, wenn die Pflichtteilsberechtigten nicht deckend sind mit den Erben. Dies führt oft zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Schliessen Sie diese Probleme schon im Vorfeld aus, damit Erbstreitigkeiten erst gar nicht entstehen. Meine Kanzlei in Däniken für Erbrecht berät Sie auch gerne zu Alternativen.

Stiftung

Sie suchen nach einer Möglichkeit, Ihr Vermögen steuerlich optimal und zusätzlich sinnvoll zu vererben? Dann holen Sie sich unbedingt kompetente juristische Rechtsberatung an Ihre Seite, um das undurchsichtige Stiftungsrecht für Sie optimal nutzen zu können.

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Die Gründung einer Stiftung ist dann sinnvoll, wenn steuerliche Gründe bei einer Erbschaft mit einer hohen Vermögensmasse vorliegen. Nutzen Sie mein Beratungsangebot zum Thema Stiftung, Trusts oder anderen erbrechtlichen Bereichen meiner Kanzlei in Däniken – das Stiftungsrecht birgt nämlich einige Stolperfallen, wenn beispielsweise Pflichtteilsansprüche von Erben des Stifters berührt und verletzt werden. Oder es treten Probleme auf, wenn der Stifter verheiratet ist. Leben die beiden Ehegatten im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (was der Normalfall ist), so müssen die der Stiftung gewidmeten Vermögenswerte im Eigengut des Stifters liegen. Bei diesen oder anderen Fragen sollten Sie sich immer Unterstützung holen – als Rechtsvertreter für Erbrecht in Däniken freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Testamentsgestaltung und Behindertentestament

Ein Testament zu verfassen, ist im ersten Schritt nicht schwierig. Aber wissen Sie, wie man es rechtsgültig formuliert? Oder haben Sie vielleicht ein behindertes Familienmitglied, dem sie besondere Zuwendung zukommen lassen möchten? Vergessen Sie nie: Erbschaftsstreitigkeiten sind nicht selten und besonders unerfreulich, wenn einer Ihrer Nachkommen behindert ist.

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Mein Rat an meine Mandantschaft lautet immer: Vermeiden Sie unbedingt einen Erbschaftsstreit. Ein Testament zu verfassen, ist nicht kompliziert – es ist abänderbar und Sie dürfen von der gesetzlichen Regelung abweichen, solange der Pflichtteil nicht angerührt wird. Über die sogenannte freie Quote, also den Rest, können Sie frei verfügen und ihn frei verteilen. Dafür gibt es zahlreich attraktive Möglichkeiten, wie die Einsetzung zusätzlicher Erben, ein Vermächtnis, das Bestimmen von Vor- und Nacherben, Bedingungen und Auflagen festlegen oder einen Willensvollstrecker einsetzen. Sie sehen, es gibt viele Wege, Ihr Erbe nach Ihren Vorstellungen zu verteilen.

Etwas komplizierter ist der Fall, wenn es um die Absicherung von gesundheitlich beeinträchtigten oder behinderten Angehörigen geht. Fragen Sie mich hierzu als Spezialist für das Rechtsgebiet Erbrecht und ich helfe Ihnen beispielsweise dabei, wenn Sie als Eltern die Teilhabe des behinderten Kindes am Nachlass gewährleistet möchten. Denn das ist nicht selbstverständlich. Seien Sie vorbereitet und setzen Sie mit meiner Hilfe ein speziell formuliertes Behindertentestament auf.

Unternehmensnachfolge im Erbfall

Was passiert mit einer Firma, wenn der Chef stirbt? Oder wie übergibt man ein Unternehmen an die nächste Generation? Ein komplexes Thema, das man schon frühzeitig angehen sollte, um Konflikte bei der Übergabe und Reibungsverluste zu vermeiden.

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Die Übergabe eines Unternehmens ist eine weitreichende Angelegenheit, die nicht nur die personelle Nachfolge betrifft, sondern auch Themen wie Liquiditätssicherung, steuerliche Aspekte und die Abfindungen von Miterben, die von der Unternehmensübertragung ausgeschlossen sind. Kontaktieren Sie mich als spezialisierten Rechtsvertreter für Erbrecht schon frühzeitig, um Konfliktpotenzial zu vermeiden – meine Kanzlei in Däniken übernimmt Ihre Erbteilung schnell, korrekt und ohne Streit.

Vermächtnis

Sie möchten einen Nichterben, wie einen Freund oder einen Verein, in Ihrem Testament berücksichtigen? Dann sollten Sie mit einem Jurist für Erbrecht ein Vermächtnis aufsetzen.

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Wenn ein sogenannter „Nichterbe“ testamentarisch eingesetzt wird, spricht man von einem Vermächtnis. Das kann eine gemeinnützige Organisation oder eine nahestehende Person sein, die Sie testamentarisch berücksichtigen möchten. Wer ein Vermächtnis erhält, gehört nicht zu den Erben. Er hat Anspruch auf die Herausgabe des Vermächtnisses, haftet aber nicht für die möglichen Schulden des Verstorbenen.

Als Rechtsvertreter für Erbrecht in Däniken helfe ich Ihnen, Ihr Testamente so aufzusetzen, dass Ihr Wille auch bei Nichterben eindeutig berücksichtigt wird.

Vor- und Nacherbschaft

Manchmal ist es sinnvoll, seinen Nachlass als Einheit zu erhalten oder ihn in der zeitlichen Nutzung aufzuteilen. Zu diesem Zweck gibt es die Vor- bzw. Nacherbschaft. Dabei kann man nicht nur festlegen, wer das Vermögen unmittelbar erbt, sondern auch, an wen es nach dem Tod des Vorerben gehen soll. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn man möchte, dass das Vermögen in der eigenen Familie bleibt.

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Als Vorerbe darf man den Nachlass lediglich auf eine bestimmte Zeit nutzen, danach geht es an den Nacherben. Die sogenannte Sicherstellungspflicht sorgt dabei dafür, dass für die Nacherben noch etwas vom Erbe übrigbleibt: Der Vorerbe darf das Vermögen nur verwalten und die Erträge daraus behalten – es sei denn, Sie haben das Gegenteil verfügt.

Gerade für Patchwork-Familien kann das eine interessante Option sein: So können Sie festlegen, dass zumindest ein Teil des Vermögens, das dem überlebenden Partner vermacht wird, nach seinem Tod zurück an die Familie des Erblassers geht.

Aber Achtung: Mit einer Nacherbschaft darf man nur die freie Quote belegen, die Pflichtteile dürfen nicht angerührt werden. Auf die Weitergabe von Pflichtteilen kann der Erblasser also keinen Einfluss nehmen.

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Willensvollstreckung / Durchsetzung letzter Wille

Wir gehen immer davon aus, dass unser Testament von unseren Erben uneingeschränkt hingenommen und erfüllt wird. In der Realität sieht dies leider etwas anders aus und die Wünsche des Erblassers werden nur selten durchgesetzt. Aber wie kann man das verhindern?

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Wenn man seinen letzten Willen aufsetzt, dann hat man meist folgende Wünsche: Das Erbe soll gerecht verteilt werden, das Vermögen erhalten bleiben, der Partner und die Familie finanziell abgesichert sein und der Frieden innerhalb der Familie bewahrt werden. Tatsächlich entspricht die Verteilung des Nachlasses oder dessen Verwendung nicht mehr den ursprünglichen Wünschen des Erblassers. Nicht selten spalten Streit und Konflikte die Familien.

Dies lässt sich durch einen Willensvollstrecker vermeiden. Er muss den Nachlass verwalten, ihn gemäss Testament verteilen und die vom Erblasser getroffenen Anordnungen sicherstellen. (Art. 517 ZGB). Das entlastet Sie und später auch Ihre Familie. Kontaktieren Sie mich als Rechtskonsulent für Erbrecht in meiner Kanzlei in Däniken, damit Erbauseinandersetzungen von Beginn an vermieden werden und der Nachlass vor Kosten durch Rechtsstreitigkeiten verschont bleibt.

Wohnungsauflösung

Ein Angehöriger ist verstorben und nun müssen Sie sich um seine möblierte Wohnung kümmern. Wissen Sie, was zu tun ist? Müssen nun Sie die Miete weiterzahlen?

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Nach dem Tod treten automatisch die Erben juristisch an die Stelle des Verstorbenen und übernehmen somit auch automatisch seine Pflichten und seine Rechte. Und so geht das Mietverhältnis an Sie über. Wenn Sie die Wohnung nicht übernehmen möchten, dann sollten Sie schnell mit der Wohnungsauflösung beginnen. Zu den anstehenden Aufgaben gehören die Auflistung aller vorhandenen Vermögenswerte. Normalerweise geht der Hausrat erst einmal komplett an den überlebenden Ehepartner über. Ist kein Partner mehr vorhanden, müssen alle Gegenstände verkauft werden, die die Erben nicht übernehmen möchten. Der Erlös geht in die Erbmasse über und wird anschliessend aufgeteilt.

Meine Kanzlei in Däniken hilft Ihnen bei allen Fragen um die Wohnungsauflösung und ihre rechtlichen Konsequenzen. Als Rechtskonsulent für Erbrecht versorge ich Sie auch gerne mit weiteren hilfreichen erbrechtlichen Tipps. Fragen Sie mich.

Häufige Fragen

Wie wird der Pflichtteil im Erbrecht berechnet?

Der Pflichtteil stellt sicher, dass gewissen Erben ein Anteil am Nachlass nicht entzogen werden kann.

Die Pflichtteile sind unterschiedlich hoch – je nachdem, wen in der Erbfolge sie betreffen. Wenn es nicht anders festgelegt wurde, erhalten Kinder und Ehepartner jeweils die Hälfte des Nachlasses. Von diesen Teilen ist beim Ehepartner die Hälfte pflichtteilsgeschützt, bei den Kindern sind es jeweils drei Viertel.

Wer sein Testament aufschreiben möchte, benötigt nicht mehr als Papier und einen Stift. Dieses sogenannte eigenhändige Testament muss, damit es gültig ist, von Anfang bis Ende handgeschrieben sein und das Errichtungsdatum und die Unterschrift enthalten. Bei mehreren Seiten ist es sinnvoll, jede Seite einzeln zu unterzeichnen. Trotzdem gibt es noch jede Menge Dinge zu beachten, wenn man ein Testament aufsetzen möchte.

In der Schweiz kennt man kein explizites Unternehmenserbrecht. Ein Unternehmer-Testament ist eine Ansammlung von unternehmerischen und rechtlichen Massnahmen, die ein Erblasser ergreifen kann, um die Nachfolge seiner Firma zu regeln. Denn während es für die meisten Menschen bei einem Testament um die finanzielle Versorgung der Familie geht, ist ein Unternehmer zusätzlich seinem Unternehmen verpflichtet.

Die Ausarbeitung eines solchen Testaments ist immer komplex, da viele Aspekte aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen stammen. Dabei muss ein gutes Gleichgewicht zwischen der Erhaltung des Unternehmens und den finanziellen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsansprüche, Abfindung weichender Erben), die das Unternehmen belasten können, gefunden werden.

Durch ein Vermächtnis (auch Legat genannt) kann eine Person am Nachlass beteiligt werden, ohne sie zum Erben zu machen.

Das bedeutet, dass ein Vermächtnisnehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflichten teilt. Das Vermächtnis ist eine Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände (z.B. Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, Schmuck etc.) oder einer Nachlass-Quote, also eines festen Betrages. Ein Vermächtnisnehmer kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z.B. eine wohltätige Organisation) sein.

Mit einer Patientenverfügung nimmt man seinen Angehörigen den Druck, eine Entscheidung zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie gilt erst dann, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr bilden können. Einen Vordruck aus dem Internet herunterladen ist jedoch keine gute Idee. Lassen Sie sich unbedingt beraten, um die eigenen Behandlungsvorstellungen niederzuschreiben. Zudem müssen die Dokumente rechtlich wirksam sein – gerade im Ernstfall muss man sich darauf verlassen können, dass sie rechtssicher sind. Lassen Sie sich immer juristisch dazu beraten.

Ivan Kunz, Rechtsanwalt in Däniken
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