Familienrecht – Ihr Anwalt in Däniken

Eine Trennung oder Scheidung? Was erwartet Sie?

Ich weiss genau, dass der Gang zu einem Rechtskonsulenten schwer ist, wenn das Thema Familie betroffen ist. Denn egal, ob es um eine anstehende Scheidung, eine geplante Trennung oder ein gemeinsames Kind geht – das Familienrecht ist für alle emotional belastend und herausfordernd. Nicht nur, dass bisherige Lebenssituationen oft komplett zerstört werden, auch finanziell stehen die meisten Menschen vor einer völlig neuen Situation.

Ich als Rechtsvertreter für Familienrecht weiss um diese Ausnahmezeiten und stehen Ihnen nicht nur fachlich und professionell zur Seite, sondern habe auch für Ihre persönlichen Belange ein offenes Ohr. Besonders, wenn Kinder betroffen sind, setzen wir unser Augenmerk auch auf deren Bedürfnisse und Ängste.

Aber trotz der grossen gefühlsmässigen Belastung ist es wichtig, Schaden im Vorfeld zu begrenzen. Suchen Sie sich bereits in einer frühen Phase juristischen Rat in meiner Kanzlei für Familienrecht, um unsachlichen Streit zu verhindern und die Faktenlage genau zu kennen. Das wird Ihnen viele schlaflose Nächte vermeiden. Denn wer umfassend informiert ist, kann sich auf die Sachlage konzentrieren und überlegt handeln.

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Wenn die Ehe nicht mehr zu ertragen ist: Scheidung

Die letzte Entscheidung, um eine Ehe zu beenden, ist die Scheidung – niemand wird sie leichtfertig und ohne Grund einreichen. Sie möchten diesen Schritt gehen? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: die Scheidung auf gemeinsames oder einseitiges Begehren zu veranlassen. Bei der ersten Variante müssen sich die Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen einig sein. Dies ist dann eine sogenannte Scheidung auf gemeinsames Begehren und sie ist günstiger, einfacher und auch schneller. Die zweite Variante tritt ein, wenn sich einer der Ehegatten der Scheidung widersetzt. Dann kann die Scheidung erst dann ausgesprochen werden, wenn beide seit mindestens zwei Jahren getrennt leben. Es gibt jedoch Ausnahmefälle von der zweijährigen Trennungsfrist: Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den einen Ehegatten unzumutbar geworden ist, z. B. bei körperlicher Gewalt. Ich unterstütze Sie sehr gerne als Scheidungsjurist in Däniken bei beiden Versionen, sich zu trennen.

Die Arbeit als Rechtsvertreter im Familienrecht ist vielseitig – meine Kanzlei hilft Ihnen, wenn es um Fragen zum Unterhalt, das Sorgerecht, das Obhutsrecht und das Besuchsrecht geht. Aber auch, wenn Sie Unterstützung bei Güterrechts- und Vermögensaufteilungsfragen benötigen oder Informationen zur Scheidung auf gemeinsames Begehren, strittige Scheidung oder zu einem Ehevertrag haben möchten.

Es sind Kinder involviert? Und wissen Sie, was Nebenfolgen sind?

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Nicht ohne einen Jurist für Familienrecht

Besonders, wenn Kinder betroffen sind, ist eine Scheidung dramatisch. Meine Kanzlei in Däniken legt sehr viel Wert darauf, dass gerade die Interessen der Kinder gewahrt bleiben und erarbeitet für Sie Lösungen auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Vergessen Sie bei einer Scheidung nie, dass dabei immer auch weitere Folgen auftreten. Im Schweizer Scheidungsrecht sind dies die sogenannten Nebenfolgen, zu denen folgende Punkte gehören:

  • der Unterhalt
  • die Wohnungsaufteilung
  • das Sorge- und Besuchsrecht
  • der Kindesunterhalt
  • die Vermögensaufteilung

Als Rechtskonsulent für Familienrecht in Däniken helfe ich Ihnen, unrechtmässige Begehren der gegnerischen Seite abzuwehren und eine einvernehmliche Scheidung anzustreben.

Ihr Rechtskonsulent für Familienrecht in Däniken – nicht nur bei Scheidung

Auch wenn Sie gerade auf Wolke sieben in der Partnerschaft schweben und die Hochzeit vor der Tür steht – denken Sie besonders jetzt an einen Ehevertrag. Wenn der Streit um Geld erst begonnen hat, ist es für eine vertragliche Regelung zu spät. Eine juristische, frühzeitige Vertretung ist hier das Optimum, um späteren Konflikten aus dem Weg zu gehen.

Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie juristisch zusätzlich zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

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Themen im Familienrecht

Eheschutzverfahren

Manchmal muss es ganz schnell gehen, weil einer der Ehepartner gewalttätig ist. Oder Sie können sich als Ehepaar über die Regelung des Getrenntlebens nicht einigen oder Ihr Partner entzieht sich einer Lösungsfindung? Dann hilft Ihnen das sogenannte Eheschutzverfahren.

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Das Eheschutzverfahren hat eine sehr praktische Bedeutung und ist vielfach die Vorbereitung der Scheidung. Auf Ersuchen eines der Ehepartner wird das Eheschutzgericht tätig, das in einem Eheschutz-Verfahren die Folgen des Getrenntlebens regelt.

Die Eheschutzmassnahmen werden vom Gericht angeordnet, wenn das Zusammenleben in nächster Zukunft ausgeschlossen oder nur wenig wahrscheinlich ist. Das Eheschutzbegehren kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Aber egal, aus welchem Grund Sie ein Eheschutzverfahren einleiten möchten – holen Sie sich juristische Hilfe von einem Jurist für Familienrecht, um in dieser schwierigen Situation alle Ihre Rechte auch bewahrt zu bekommen.

Ehevertrag

Bei einer Hochzeit geht man selbstverständlich davon aus, dass die Beziehung für den Rest des Lebens hält. Leider sieht die Realität oft anders aus. Und so unromantisch es klingen mag – beschäftigen Sie sich frühzeitig mit einem Ehevertrag, um späteren unschönen Konflikten zu finanziellen Themen bei einer Trennung aus dem Weg gehen zu können. So müssen Sie im Falle einer Scheidung, neben der emotionalen Belastung, nicht um Ihre Rechte kämpfen.

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Mit einem Ehevertrag können Sie den Güterstand Ihrer Vermögenswerte regeln. Grundsätzlich gilt nämlich in der Schweiz die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung – es sei denn, es liegt eben ein solcher Ehevertrag oder eine andere bindende Vereinbarung vor.

Sie sind schon verheiratet? Auch während der Ehe ist es durchaus sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschliessen. Beispielsweise dann, wenn sich ein Ehepartner selbstständig macht oder von einem der Ehegatten ein beachtliches Vermögen in die Ehegemeinschaft eingebracht wird.

Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, dann gilt ab der Eheschliessung der sogenannte Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Im Falle einer Scheidung haben dann beide Ehepartner Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Das kann oft zu Problemen führen. In einem Ehevertrag können Vermögenswerte, die beispielsweise für die Ausübung eines Berufs oder den Bestand eines Unternehmens bestimmt sind, als Eigengut erklärt werden. So ist dies schon mal geschützt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, mit mir als Jurist für Familienrecht in Däniken eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Es gibt aber auch Ausnahmen: In der Schweiz ist es nicht zulässig, Sorgerechtsansprüche oder Klauseln für einen Verzicht des Unterhalts in einem Ehevertrag zu vereinbaren. Nehmen Sie sich einen Rechtsvertreter für Familienrecht zum Aufsetzen und Beurkunden Ihres Ehevertrages, da das Schweizer Recht einen reglementierten Spielraum hat, innerhalb dessen der Güterstand geregelt wird.

Errungenschaftsbeteiligung

Sie lassen sich scheiden und haben keinen Ehevertrag im Vorfeld aufgesetzt? Dann gilt – sofern kein abweichender Güterstand erklärt wurde – die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung.

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Bei der Errungenschaftsbeteiligung handelt es sich um den ordentlichen Güterstand, dem die meisten Ehepaare in der Schweiz unterstehen. Das Vermögen setzt sich bei einer Errungenschaftsbeteiligung der Ehegatten aus vier Gütermassen zusammen:

  • Eigengut der Ehefrau
  • Eigengut des Ehemannes
  • Errungenschaft des Ehemannes
  • Errungenschaft der Ehefrau

Das Eigengut ist eine Gütermasse, zu der die eheliche Gemeinschaft im Grundsatz nichts beigetragen hat, die Errungenschaft beinhaltet die Vermögenswerte, die die Ehegatten während der Ehe entgeltlich erwerben.

Nun muss für beide Ehegatten die Differenz des Vermögens bei Eheschliessung mit jenem bei Ehescheidung ermittelt und dann untereinander ausgeglichen werden.

Lassen Sie sich dabei unbedingt von einem Rechtsvertreter für Familienrecht unterstützen, damit Sie zu Ihrem vollen Recht kommen und keine finanziellen Einbussen hinnehmen müssen. Ihr Familienjurist in Däniken sorgt dafür, dass Ihre Interessen effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden.

Güterrecht

Kennen Sie Ihren Güterstand? Denn bei einer Scheidung in der Schweiz ist die Aufteilung des Vermögens abhängig vom Güterstand der Eheleute. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?

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Das Ehegüterrecht regelt die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung. In der Schweiz gibt es bei der Vermögensaufteilung drei unterschiedliche Güterstände:

  1. Errungenschaftsbeteiligung
  2. Gütergemeinschaft
  3. Gütertrennung

Bei den Vermögensformen unterscheidet man Eigengut und Errungenschaften. Was sind Errungenschaften? Errungenschaften sind alle entgeltlich erworbenen Vermögenswerte (Arbeitserwerb, Leistungen von Personenfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen, Sozialfürsorgeleistungen und Erträge aus dem Eigenvermögen). Bei einer Scheidung werden diese Errungenschaften zur Hälfte verteilt.

Eigengut sind alle persönlichen Gebrauchsgegenstände, die in die Ehe eingebracht wurden oder unentgeltlich zugeflossene Vermögenswerte (Schenkungen und Erbschaften) und Genugtuungszahlungen. Bei einer Scheidung wird das Eigengut im Gegensatz zu den Errungenschaften nicht aufgeteilt. Aber Achtung: Erträge aus dem Eigengut werden geteilt, da sie als Errungenschaft zählen.

Ich als Rechtskonsulent für Familienrecht in Däniken unterstütze Sie gerne, um Sie über Ihre Ansprüche aufzuklären und sie geltend zu machen.

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Kindesunterhalt

Wissen Sie, wie viel Alimente Sie zahlen müssen? Oder wie viel Ihrem Kind monatlich zusteht?

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Im Zivilgesetzbuch der Schweiz (ZGB) steht, dass beide Eltern normalerweise für das Kind und seinen Unterhalt sorgen müssen. Bei einer Scheidung muss der nicht sorgeberechtigte Elternteil die Kinderalimente für die unmündigen Kinder übernehmen. Dabei geht der Kinderunterhalt dem nachehelichen Ehegatten-Unterhalt vor. Bei der Berechnung des Unterhaltes wird häufig auf ein vom kantonalen Jugendamt herausgegebenes Tabellenwerk (Beispielsweise im Kanton Zürich: sog. Zürcher Tabellen) zurückgegriffen, wobei das Alter der Kinder ebenso ausschlaggebend ist. Rufen Sie bei Fragen zu Alimenten Ihren Rechtskonsulent für Familienrecht in Däniken an.

Mediation

Nicht immer möchte man bei ehelichen Problemen gleich das Gericht anrufen, sondern eine gemeinsame Lösung suchen. Als Jurist für Familienrecht verrate ich Ihnen, wie Sie das mit professioneller Hilfe angehen können.

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Wenn Sie statt eines Gerichtsverfahrens eine eigenverantwortliche Gestaltung Ihrer Auseinandersetzung anstreben, dann ist eine Mediation der richtige Weg. Ich kann Sie darauf ebenfalls juristisch vorbereiten bzw. Ihnen einen neutralen Mediator empfehlen. Zusätzlich ist es sinnvoll, dass meine Kanzlei für Familienrecht am Ende des Mediationsverfahrens die Vereinbarung aufsetzt und zur Überprüfung und Entscheidung dem Gericht übergibt.

Nachehelicher Unterhalt

Sie können Ihren Lebensunterhalt nach der Scheidung nicht allein bestreiten? Oder verlangt Ihr Ehepartner, dass Sie ihn nach der Ehescheidung finanziell unterstützen? Dann sollten Sie sich einen Jurist für Familienrecht an Ihre Seite holen, der Sie zum Thema des nachehelichen Unterhalts optimal berät, sodass Sie nicht in finanzielle Bedrängnis kommen.

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Wenn einem Ehegatten nicht zuzumuten ist, dass er für seinen Unterhalt unter Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge selbst aufkommt, so hat ihm der Partner nach der Ehescheidung einen angemessenen Unterhaltsbeitrag zu zahlen. Für diesen nachehelichen Unterhalt werden vor Schweizer Familiengerichten unterschiedliche Berechnungsweisen genutzt. Im Normalfall werden dafür die abstrakte Berechnungsweise und die Bedarfsberechnung vorgenommen. Die abstrakte Berechnungsweise orientiert sich an Prozentsätzen und ist in der Schweiz die herkömmliche Berechnungsart. Sie hat den Vorteil, dass sie sehr einfach zu berechnen ist.

Um einen angemessenen Betrag zu errechnen, der für beide Seiten tragbar ist, gibt es bestimmte Kriterien, an denen sich orientiert wird: die Dauer der Ehe, die Aufgabenverteilung während der Ehe, die Kinderbetreuung, das Einkommen und das Vermögen der einzelnen Ehegatten sowie die berufliche Ausbildung.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie sind sich als Eheleute über Ihre Scheidung einig? Dann kommt es zur Scheidung auf gemeinsames Begehren. Dabei werden die Nebenfolgen in einer Scheidungsvereinbarung (Scheidungskonvention) geregelt, die daraufhin bei Gericht eingereicht werden muss. Diese prüft die Scheidungskonvention auf deren Vollständigkeit und Angemessenheit und genehmigt sie. Als Familienjurist in Däniken biete ich Ihnen im Rahmen der juristischen Vertretung hierfür eine kluge Strategie für Ihr bestes Ergebnis.

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Die Scheidungskonvention ist ein Vertrag, in dem beide Ehegatten den Scheidungswillen und die Nebenfolgen der Scheidung festhalten. Die sogenannten Scheidungsfolgen sind in vielerlei Hinsicht für die Betroffenen von grosser Bedeutung. Denn die Scheidungsvereinbarungen bzw. Scheidungskonventionen betreffen die Vermögensaufteilung, die Zuteilung der ehelichen Wohnung, den Unterhalt, Kinderbelange (Sorgerecht, Besuchsrecht, Unterhalt) und den Vorsorgeausgleich.

Nehmen Sie sich hierbei Hilfe von mir als Scheidungsjurist in Däniken, um unschöne Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ich biete Ihnen nicht nur grosse Fachkompetenz, sondern auch Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und Erfahrung.

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Sorgerecht

Sie möchten sich scheiden lassen und haben Kinder?

Dann wird die zukünftige Erziehung und Pflege dieser hoffentlich nicht zu einem Streitpunkt in der Scheidungsauseinandersetzung. Falls sich doch keine gemeinsame Lösung findet, wird das Familiengericht eingeschaltet, um die Frage nach dem Sorgerecht zu klären. Hier benötigen Sie Hilfe.

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Das Sorge- und Besuchsrecht ist ein wirklich sensibler Bereich, der auch an uns Rechtsanwälte ein hohes Mass an Einfühlungsvermögen stellt. Denn an erster Stelle kommt immer das Kindeswohl. Trotzdem müssen gemeinsame Lösungen gefunden werden, die praktisch umsetzbar sind. Ist eine gemeinsame aussergerichtliche Klärung nicht möglich, gilt es, unter Einschaltung des Gerichts eine für alle gute Lösung zu erzielen. Als Rechtskonsulent für Familienrecht in Däniken Informierr ich Sie gerne über alle Möglichkeiten zum gemeinsamen Sorgerecht, alleinigen Sorgerecht, Sorgerecht bei getrenntlebenden Eltern sowie zum Entzug des Sorgerechts. Rufen Sie meine Advokatur gerne an und lassen Sie sich einen Beratungstermin geben.

Strittige Scheidung

Nur Sie oder nur Ihr Partner möchten die Scheidung? Dann wird es zu einer sogenannten strittigen Scheidung kommen. Damit Sie sich dennoch trennen können, gibt es ein paar Regeln zu beachten.

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Die kostengünstigste und schnellste Scheidungsmethode ist die einvernehmliche Scheidung oder „Scheidung auf gemeinsames Begehren“. Sie können jedoch auch dann eine Scheidungsklage einreichen, wenn nur einer der beiden Eheleute die Scheidung möchte. Damit sich die Eheleute im Rahmen einer strittigen Scheidung trennen können, muss entweder ein zweijähriges Trennungsjahr vor der Scheidung eingehalten werden oder das Fortbestehen der Ehe für den klagenden Ehepartner unzumutbar sein.

Fragen Sie mich als Scheidungsjurist, wenn es um strittige Scheidungen wegen mehrjähriger ausserehelicher Beziehungen, Stalking oder schwerwiegenden Bedingungen geht.

Trennungsvereinbarung

Sie haben sich getrennt? Dann werden Sie sehr schnell festgestellt haben, dass es einige Punkte gibt, die geregelt werden müssen. Wer wohnt wo? Wer hat die Kinder in Obhut? Wie wird die Trennung finanziell geregelt?

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Für all diese Fragen sollten Sie gemeinsam mit mir als Rechtskonsulent für Familienrecht in Däniken eine Trennungsvereinbarung aufsetzen. Diese Vereinbarung ist jedoch deutlich von der Scheidung zu trennen, da sie ausschliesslich das getrennte Leben regelt und nichts über eine spätere Scheidung aussagt. Eine Trennungsvereinbarung in der Schweiz gilt für eine bestimmte Zeit oder auf Zusehen hin. Auch ist diese aussergerichtliche Trennungsvereinbarung verbindlich und vereinbarte Unterhaltsbeiträge können zwangsweise eingetrieben werden.

Häufige Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Unterhalt?

Grundsätzlich stehen Kinder immer an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Aber unter bestimmten Umständen steht auch dem Ehepartner ein Unterhalt während des Getrenntlebens und der Scheidung, aber auch nachehelich zu.

Für eine Scheidung in der Schweiz benötigt man die Entscheidung eines Gerichts – ein Jurist ist nicht obligatorisch. Bei der durchaus komplexen Rechtssituation ist es dennoch besser, sich einen Rechtsbeistand zu suchen.

Grundsätzlich muss man nach der Scheidung selbst für den Unterhalt aufkommen. Unterhaltsberechtigt sind Menschen dann, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Je nach der Dauer der Ehe, den Aufgaben in der Ehe, nach Alter, Gesundheit, Ausbildung, Erwerbsaussichten und finanzieller Leistungsfähigkeit kann mindestens für einen gewissen Zeitraum ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den anderen Ehepartner bestehen.

Die Begriffe elterliche Obhut und elterliche Sorge dürfen unter keinen Umständen miteinander verwechselt werden. In der Schweiz haben verheiratete Eltern die elterliche Obhut und elterliche Sorge gemeinsam. Nach einer Scheidung erhält ein Elternteil das Obhutsrecht und darf über den Aufenthaltsort des Kindes sowie die Art und Weise seiner Unterbringung bestimmen. Selbst wenn ein Elternteil die alleinige Obhut hat, haben beide Elternteile die elterliche Sorge gemeinsam. Nur in seltenen Fällen wird einem Elternteil bei der Scheidung das alleinige elterliche Sorgerecht für ein Kind übertragen.

Ivan Kunz, Rechtsanwalt in Däniken
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